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   BGH, 19.02.1962 - III ZR 44/61   

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BGH, 19.02.1962 - III ZR 44/61 (https://dejure.org/1962,14017)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1962 - III ZR 44/61 (https://dejure.org/1962,14017)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1962 - III ZR 44/61 (https://dejure.org/1962,14017)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 477
  • DB 1962, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BGH, 19.02.1962 - III ZR 44/61
    Hier allerdings macht der Kläger den Anspruch nicht gegen das Reich, sondern gegen den beklagten Freistaat geltend, weil dieser wieder die Gerichtsh©heijJs in Miltenberg und Aschaffenburg ausübt (Art« 92, 98 GG)» Für Ansprüche aber, die sich gegen ein Land nur deshalb richten oder richten können, weil das Land frühere Verwaltungs aufgaben des Reiches fortführt (vglo BGHZ 8, 169), gelten nach dem § 2 Nr. 1 AKG die Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes entsprechend (vgl» das zur Veröffentlichung vorgesehene BGH Urteil vom 21« Dezember 1961.
  • BGH, 11.05.1964 - III ZR 24/63

    Rechtsmittel

    Auch ist die Fortsetzung des Rechtsstreits für zulässig gehalten worden, wenn das Prozeßverhalten der Parteien nach dem 1. Januar 1958 als Anmeldung und Ablehnung des Anspruchs im Sinne der §§ 26 ff AKG gedeutet werden kann (BGH WM 1960, 696; 1961, 539),wobei allerdings vorausgesetzt ist, daß der Beklagte des Rechtsstreits die zuständige Anmeldestelle ist oder von dieser im Rechtsstreit vertreten wird (BGH Urteile vom 12. Juni 1961 - III ZR 80/60 - und vom 19. Februar 1962 - III ZR 44/61 -).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 113/66

    Schadensersatzanspruch wegen Überfahrens des landwirtschaftlichen Anwesens eines

    Wenn die Beklagte meint, jedenfalls müsse der Antrag auf Klageabweisung im Schriftsatz vom 16. August 1963 als ablehnender Bescheid, der die Zweimonatsfrist in Lauf gesetzt habe, gewürdigt werden, so übersieht sie: Allerdings hat der Senat es in rechtsähnlichen Fällen für rechtlich zulässig erachtet, den Klagabweisungsantrag als Ablehnung des Anspruchs umzudeuten; das setzt aber voraus, daß der Beklagte des Rechtsstreits die zuständige Anmeldebehörde ist oder von dieser im Rechtsstreit vertreten wird (BGH Urteile vom 12. Juni 1961 - III ZR 80/60 - und vom 19. Februar 1962 - III ZR 44/61 -).
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